Der Osteopathie sind Grenzen gesetzt.

Für einen ausgebildeten Osteopathen ist es unabdingbar, die Grenzen im eigenen therapeutischen Handeln zu erkennen und zu jedem Zeitpunkt zu wissen, ab wann eine Patientin oder ein Patient in schulmedizinisch-ärztliche Hände gehört und nicht mehr mit Osteopathie behandelt werden darf. Dieser Frage müssen wir uns als verantwortungsvolle Therapeuten bei jeder Behandlung neu stellen. Für mich persönlich ist es als langjährige Osteopathin ganz selbstverständlich und ein Gebot der Seriosität und auch der Verantwortung meinen vielen Patientinnen und Patienten gegenüber, im Folgenden auf die Grenzen der Osteopathie hinzuweisen.

Für Sie als Patientin / Patient ist es erst einmal wichtig zu wissen, dass nicht alle Krankheiten mit Osteopathie behandelbar sind. Sie ist natürlich keine „Wundermedizin“ und sie ist auch kein „Allheilmittel“. Die Osteopathie kann in vielen Bereichen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Wiederherstellung während und nach einer Erkrankung zu beschleunigen, oder die Lebensqualität zu verbessern und Beschwerden zu lindern.

Doch wo liegen die Grenzen genau?

Der Osteopathie sind dort ganz klare therapeutische Grenzen gesetzt, wo strukturelle Gewebeschädigungen vorhanden sind und die inneren Selbstheilungskräfte des Menschen nicht mehr ausreichen, den Körper gesunden zu lassen. Schwere und akute Krankheiten können beispielsweise nur begleitend osteopathisch behandelt werden. Sie gehören stets in die Obhut der klassischen Schulmedizin bei einem Arzt oder in einem Krankenhaus. Das gilt natürlich auch für die medizinische Versorgung von akuten Unfallfolgen und Notfällen.

Weitere Grenzen der Osteopathie sind in einem Bereich zu finden, in dem die bestehenden Beschwerden nicht organisch bedingt sind. Alle psychiatrischen Erkrankungen zum Beispiel gehören nicht in die Hand eines Osteopathen. Dennoch kann sich der sensible Körperkontakt, gerade im Bereich der biodynamischen Osteopathie, sehr positiv auf die menschliche Psyche auswirken. Die Reflexion zwischen Psyche, Geist und Körper in der Osteopathie ist unter den erfahrenen Osteopathen ganz unbestritten. Eine, die schulmedizinische Therapie begleitende, osteopathische Behandlung kann somit in einigen Fällen psychischer oder psychiatrischer Erkrankungen durchaus hilfreich und unterstützend sein. Letztlich muss das jedoch durch die behandelnden Ärzte im jeweiligen Fall entschieden werden.

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen:

  • Die Osteopathie ist eine Form der Medizin, die sich als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin versteht.
  • Bei einem Herzinfarkt, einem Schlaganfall, einer Lungenembolie oder bei ähnlich bedrohlichen Ereignissen kann die Osteopathie nicht lebensrettend eingreifen. Die Osteopathie ist keine Notfallmedizin!
  • Alle Arten von akuten Verletzungen, Wunden, Verbrennungen, genauso wie ein Knochenbruch, ein Leistenbruch oder massiver Zwerchfellbruch, müssen immer schulmedizinisch behandelt werden. Hier ist die Osteopathie nur in der anschließenden Weiterbehandlung hilfreich.
  • Infektionen, wie zum Beispiel bakterielle Entzündungen von Organen, dürfen nicht osteopathisch behandelt werden. Sonst besteht durch die manuellen Behandlungstechniken das Risiko einer schnelleren Ausbreitung der Infektion im ganzen Körper.
  • Fremdkörper können bei einer Behandlung mit Osteopathie unter bestimmten Umständen zu inneren Verletzungen führen. Das betrifft zum Beispiel Manipulationen an der Gebärmutter, wenn dort eine Spirale eingesetzt ist. Auch Thrombosen, Gallensteine oder Nierensteine können bei einer osteopathischen Manipulation zu „wandern“ beginnen. Dadurch können sie sehr starke Schmerzen und Koliken hervorrufen und letztlich zu einer Gefahr werden.
  • Arthrosen sind durch einen Knorpelabrieb auf den Gelenkflächen eines Gelenks gekennzeichnet. Im fortgeschrittenen Stadium treten dabei häufig Veränderungen an den Knochen im Bereich der Gelenke auf. Der fortschreitende Prozess einer Arthrose kann auch mit der Osteopathie nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dennoch können hier osteopathische Behandlungen schmerzlindernd wirken, die Beweglichkeit verbessern und damit die Lebensqualität steigern.
  • Auch für die inneren Organe gilt, dass durch Krankheiten zerstörte Strukturen im Gewebe irreversibel sind und sich auch mit der Osteopathie nicht mehr rückgängig machen lassen. Hat sich zum Beispiel eine Lungenfibrose entwickelt, ist dieser Zustand unumkehrbar. Das gilt natürlich auch für eine Leberzirrhose, oder für Tumore und für Karzinome.
  • Akute psychische Krisen können nicht osteopathisch behandelt werden.
  • Sehr fraglich ist eine osteopathische Behandlung bei Schäden im neuronalen Bereich. Hier kann – zumindest nach heutigem Wissensstand – die Osteopathie nur in einigen Fällen und mit ärztlicher Absprache und in Zusammenarbeit als begleitende Therapie eingesetzt werden.

Die Osteopathie in meiner Praxis in Berlin Wilmersdorf

Abgesehen von den oben benannten Grenzen bietet die Osteopathie mit ihren Teilbereichen parietale, viszerale und cranio-sacrale, sowie der biodynamischen Osteopathie als Weiterentwicklung der cranio-sacralen Therapie, eine Vielzahl an sinnvollen Behandlungsmöglichkeiten. Natürlich biete ich meinen Patientinnen und Patienten alle Therapieformen in meiner Praxis für Osteopathie in Berlin Wilmersdorf an.

Ich betrachte meine Patientinnen und Patienten bei der osteopathischen Untersuchung stets ganzheitlich. Das heißt in ihrer komplexen Einheit von Körper, Geist und Seele. Meine darauf aufbauende osteopathische Behandlungsweise geht oft weit über das Behandeln der einzelnen Symptome hinaus. Denn in den Bereichen, in denen die manuelle Untersuchung mit den Techniken der Osteopathie nicht ausreicht um wichtige diagnostische Informationen zu erhalten, werden von mir selbstverständlich alle anderen Möglichkeiten der Diagnostik in Betracht gezogen, die schulmedizinisch sinnvoll und für den jeweiligen Behandlungsfall erforderlich sind. Ebenso verfahre ich in meiner Praxis, wenn Krankheitsverläufe meiner Patientinnen und Patienten zusätzlich zur Osteopathie medizinische Maßnahmen nötig machen, oder grundsätzlich eine medizinische Behandlung bei einem Arzt oder in einer Klinik anzuraten ist.

Rechtlicher Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz

Aus rechtlichen Gründen ist dieser Hinweis für Sie als Patientin / Patient sehr wichtig:

Von mir wird zu keinem Zeitpunkt ein Heilversprechen abgegeben. Wenn bei oder nach einer von mir durchgeführten osteopathischen Behandlung körperlicher Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Nervenschmerzen, Rückenschmerzen, Schulterschmerzen, oder einem Bandscheibenvorfall bei einer Patientin oder einem Patienten eine Besserung der Symptome eingetreten ist, bedeutet das nicht, dass dieses Behandlungsergebnis bei einem anderen Patienten bei gleicher Symptomatik genauso eintreten wird.

Haben Sie weitere Fragen zu den Grenzen oder den Grenzbereichen der Osteopathie? Dann zögern Sie nicht, mich bei Ihrem Behandlungstermin in meiner Praxis darauf anzusprechen. Ich beantworte Ihre Fragen zu allen Bereichen der Osteopathie sehr gern.

Ihre Martina Merländer

Praxis ChiSaNatura Berlin

Naturheilkunde und Osteopathie Berlin Wilmersdorf.

Fragen? Terminwunsch? Rufen Sie uns an 030 / 3 01 57 72.