Die Kosten für Osteopathie und die Erstattung der Krankenkassen

Als ausgebildete Osteopathin und Heilpraktikerin berechne ich die Kosten für eine osteopathische Behandlung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, abgekürzt „GebüH“ genannt. Eine Behandlung in meinem Fachgebiet Osteopathie dauert in meiner Praxis in Berlin eine Stunde (60 Minuten) und kostet Euro 110,00.

Natürlich fragt man sich als Patientin / Patient gleich:

  • Erstatten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenversicherungen die Kosten für Osteopathie?
  • Welche Krankenkasse zahlt für Osteopathie? Und wenn ja, wieviel?
  • Gibt es einen festen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für Osteopathie?
  • Ich habe eine private Zusatzversicherung, übernimmt sie die Kosten oder zumindest einen Anteil davon?
  • Wie funktioniert das mit der Abrechnung für eine osteopathische Behandlung?

Dazu gebe ich Ihnen hier gern weitere Informationen:

Die Abrechnung für eine Behandlung mit Osteopathie erfolgt immer über die Patienten direkt. Das bedeutet, Sie als Patientin, bzw. Patient bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie daran anschließend bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder Ihrer privaten Zusatzversicherung zur  Kostenübernahme ein. Im Anschluss bekommen Sie den Gesamtbetrag oder einen Zuschuss dazu – je nach Krankenkasse oder Versicherungsvertrag – erstattet.

Die Erstattung der Behandlungskosten oder die Bezuschussung zu den Kosten für Osteopathie wird bei den gesetzlichen Krankenkassen immer noch sehr unterschiedlich durchgeführt. Im Folgenden finden Sie mehr zu diesem Thema:

Kostenübernahme der Krankenkassen und Krankenversicherungen

Für gesetzlich Versicherte

Die Osteopathie ist in Deutschland als Heilkunde eingestuft. Damit ist sie eine Leistung, die nicht im allgemeinen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen verankert ist. Osteopathie-Behandlungen bei einem ausgebildeten Osteopathen und Heilpraktiker sind somit Privatleistungen. Sie können nicht über ein von Ihrem Arzt ausgestelltes, kassenärztliches Rezept abgerechnet werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich jedoch in stetig steigender Zahl mit einem unterschiedlich hohen Zuschuss an den Behandlungskosten für Osteopathie. Die Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Kosten für Osteopathie ganz oder anteilig, wenn im Versicherungsvertrag die Leistung von Heilpraktikern mitversichert ist. Hier sollten Sie einfach einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen werfen.

Ich empfehle meinen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, vor Behandlungsbeginn eine kurze Anfrage bei Ihrer Krankenkasse zur anteiligen Kostenübernahme für Osteopathie zu stellen. Das geht ganz einfach per E-Mail oder am Telefon.

Und was zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse?

Auf der Website Osteokompass finden Sie eine Aufstellung von Krankenkassen, welche die Kosten für Osteopathie erstatten. Ebenso finden Sie dort nähere Informationen über den Umfang und die jeweiligen Voraussetzungen für eine Kostenerstattung oder eine anteilige Kostenübernahme / Zuschuss.

Mit meiner Praxis für Osteopathie in Berlin, meinen besonderen Fachkenntnissen als Osteopathin, langjährigen Erfahrungen, sowie ständigen Fortbildungen auf dem Gebiet der Osteopathie, erfülle ich die Voraussetzungen, die für eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss für Osteopathie durch die gesetzlichen Krankenkassen erforderlich sind. Das ist zum Beispiel der Nachweis einer abgeschlossenen, qualifizierten Ausbildung im Fachgebiet der Osteopathie und auch die Zugehörigkeit zu einem osteopathischen Berufsverband.

Sollte Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihnen keine Kostenbeteiligung für eine Behandlung mit Osteopathie anbieten und Sie auch keine private Zusatzversicherung haben, besteht für Sie selbstverständlich immer die Möglichkeit, die Behandlung in meiner Praxis auf eigene Rechnung (Selbstzahler) in Anspruch zu nehmen. Bitte sprechen Sie mich in diesem Fall vor Behandlungsbeginn darauf an.

Für privat Versicherte

Alle privaten Krankenversicherungen und auch die Beihilfe tragen die Behandlungskosten für Osteopathie bei einem Heilpraktiker / Osteopathen ganz oder teilweise. Bedingung ist, dass im Versicherungsvertrag die Leistungen von Heilpraktikern oder sogenannte Alternative Heilmethoden mitversichert sind. Um ganz sicher zu gehen ist es daher ratsam, vor der Vereinbarung eines Behandlungstermins in meiner Praxis in Ihrem Vertrag nachzuschauen, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Behandlungskosten erstattet. Natürlich können Sie auch bei Ihrer Krankenversicherung direkt anfragen. Das geht per Telefon oder e-mail.

Terminabsagen

Vereinbarte Behandlungstermine in meiner Praxis für Osteopathie Berlin Wilmersdorf können bis 24 Stunden (1 Werktag) vorher kostenfrei abgesagt werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei späteren Absagen die Kosten einer Behandlung in Rechnung stellen muss. Denn der Termin kann dann nicht mehr an eine andere Patientin / einen anderen Patienten vergeben werden.

Ihre Martina Merländer

Praxis ChiSaNatura Berlin – Naturheilkunde & Osteopathie Berlin Wilmersdorf.

Fragen? Terminwunsch? Rufen Sie uns an 030 / 3 01 57 72.